Meisterausbildung

Die Prüfungen erfolgen durch die Handwerkskammer Potsdam. Zur Meisterprüfung ist zugelassen, wer  einen Gesellenabschluss in dem zulassungspflichtigen Handwerk erreicht hat, in dem die Meisterprüfung absolviert werden soll. Der Nachweis über eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem zulassungspflichtigen Handwerk ist nicht erforderlich.  Bund, Länder und Sozialpartner haben im Jahr 2012 vereinbart, dass der Bachelor-Abschluss und der Handwerksmeister gleichrangig gestellt werden.

Eine Übersicht über Weiterbildungen u.a. Meisterkurse finden Sie    HIER

Teil I
Praktische Prüfung: Vorbereitung auf das Meisterstück, die Arbeitsprobe

Teil II
Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse: Fachtheoretische Ausbildung, ausgerichtet auf die festgelegten Prüfungsaufgaben der Prüfungsordnung

Teil III
Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse: Rechnungswesen, Wirtschaftslehre, Rechts- und Sozialwesen

Teil IV (AEVO-Ausbilderlehrgang)
Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse: Grundfragen der Berufsbildung, Planung und Durchführung der Ausbildung, Rechtsgrundlagen für die Berufsbildung

Die Meistervorbereitungslehrgänge finden im Zentrum für Gewerbeförderung bei der Handwerkskammer Potsdam statt.