Neue Maßnahmenverordnung zur Sicherung der Energieversorgung
Für Handwerksbetriebe gelten ab sofort Maßnahmen, die in der Verordnung zur kurzfristigen Energieversorgungssicherung (EnSikuMaV) verbindlich festgelegt sind.
Handwerk enttäuscht von Politik
Handwerk enttäuscht von Politik nach Energiegipfeln
Quelle: HWK Potsdam
Prüfungszeugnisse
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