Meisterausbildung
Die Prüfungen erfolgen durch die Handwerkskammer Potsdam. Zur Meisterprüfung ist zugelassen, wer einen Gesellenabschluss in dem zulassungspflichtigen Handwerk erreicht hat, in dem die Meisterprüfung absolviert werden soll. Der Nachweis über eine mehrjährige Berufstätigkeit in dem zulassungspflichtigen Handwerk ist nicht erforderlich. Bund, Länder und Sozialpartner haben im Jahr 2012 vereinbart, dass der Bachelor-Abschluss und der Handwerksmeister gleichrangig gestellt werden.
Eine Übersicht über Weiterbildungen u.a. Meisterkurse finden Sie HIER
Teil I
Praktische Prüfung: Vorbereitung auf das Meisterstück, die Arbeitsprobe
Teil II
Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse: Fachtheoretische Ausbildung, ausgerichtet auf die festgelegten Prüfungsaufgaben der Prüfungsordnung
Teil III
Prüfung der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse: Rechnungswesen, Wirtschaftslehre, Rechts- und Sozialwesen
Teil IV (AEVO-Ausbilderlehrgang)
Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse: Grundfragen der Berufsbildung, Planung und Durchführung der Ausbildung, Rechtsgrundlagen für die Berufsbildung
Die Meistervorbereitungslehrgänge finden im Zentrum für Gewerbeförderung bei der Handwerkskammer Potsdam statt.